DE4002520A1 - Signallampe fuer kraftfahrzeuge - Google Patents

Signallampe fuer kraftfahrzeuge

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F21SNON-PORTABLE LIGHTING DEVICES; SYSTEMS THEREOF; VEHICLE LIGHTING DEVICES SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLE EXTERIORS
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    • F21S43/10Signalling devices specially adapted for vehicle exteriors, e.g. brake lamps, direction indicator lights or reversing lights characterised by the light source
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    • F21S43/15Strips of light sources

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Signallampe zur Verwendung in einem Fahrzeug, wie z. B. einem Kraftfahrzeug und dgl. und insbesondere eine Signallampe, die an der Innenseite des Rückfensters des Fahrzeuges montiert ist.
Verschiedene Vorschläge sind in bezug auf Kraftfahrzeug- Signallampen gemacht worden, die üblicherweise ein Linsenteil, ein Körperteil, verbunden mit dem Linsenteil und ein Lichtquellenteil aufweisen, das in einem Raum angeordnet ist, welcher zwischen dem Linsenteil und dem Körperteil begrenzt ist. Das Körperteil und das Linsenteil sind üblicherweise miteinander durch Verschrauben, Verkleben, Verschweißen und dgl. verbunden worden. Bei der Verbindung des Linsenteiles mit dem Körperteil durch Schrauben ist es erforderlich, eine Anzahl von separaten Teilen wie Schrauben, Muttern oder dgl. vorzusehen, wodurch die Anzahl der Teile und die Montagezeit erhöht und somit die Kosten vergrößert werden.
Bei der Verbindung des Linsenteiles mit dem Körperteil durch Verkleben ist es erforderlich, einen Applikator für einen Klebstoff vorzusehen und es ist verhältnismäßig schwierig, das Klebemittel in seiner Applikation zu steuern.
Bei der Verbindung des Linsenteiles mit dem Körperteil, z. B. durch Ultraschallschweißen, ist die Schweißeinrichtung übermäßig teuer.
Kurz gesagt, haben die Verbindungseinrichtungen und Verfahren Nachteile derart, daß die Anzahl der Teile groß ist, der Montagevorgang zeitaufwendig und kompliziert ist und die Ausrüstung zur Herstellung der Verbindung kostenintensiv ist.
Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Signallampe für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, durch die die vorerwähnten Nachteile vermieden werden.
Erfindungsgemäß ist eine Signallampe vorgesehen, die an der Innenseite eines Rückfensters eines Kraftfahrzeuges montiert ist und ein Linsenteil, ein Körperteil und eine Lichtquelle aufweist, welche in einem Raum zwischen dem Linsenteil und dem Körperteil angeordnet ist, wobei sich die Erfindung insbesondere dadurch auszeichnet, daß das Linsenteil und das Körperteil miteinander in Eingriff bringbar, korrespondierende Verbindungsmittel aufweisen, die zusammenwirken, um das Linsenteil und das Körperteil miteinander zu verbinden.
Bevorzugte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen dargelegt.
Weitere Ziele und Merkmale sowie Vorteile der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden, detaillierten Erläuterung in Verbindung mit den Zeichnungen deutlich. In diesen zeigen:
Fig. 1 eine teilweise weggebrochene Draufsicht auf eine Signallampe für ein Kraftfahrzeug nach einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2 eine teilweise weggebrochene Vorderansicht der Signallampe nach Fig. 1,
Fig. 3 eine vergrößerte Schnittdarstellung entlang der Linie III-III nach Fig. 1,
Fig. 4 eine vergrößerte Schnittdarstellung entlang der Linie N-N nach Fig. 1,
Fig. 5 eine vergrößerte Schnittdarstellung entlang der Linie V-V nach Fig. 4,
Fig. 6 eine vergrößerte Seitenansicht der Lampe nach Fig. 1, und
Fig. 7 eine vergrößerte Schnittdarstellung einer Kraftfahrzeug-Signallampe nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung.
In den Fig. 1 bis 6 ist eine Kraftfahrzeug-Signallampe 1 nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt.
Die Signallampe 1, die in diesem Ausführungsbeispiel gezeigt ist, ist eine Einzellampe vom Typ der sogenannten hochmontierten Stopp- oder Bremslampe bzw. Bremsleuchte, befestigt an der Innenseite eines Rückfensters 2 eines Kraftfahrzeuges.
Mit einem Bezugszeichen 3 ist ein Teil einer hinteren Verzierung bezeichnet, die im wesentlichen horizontal angeordnet ist und in Berührung ist mit der Innenseite des unteren Abschnittes des Rückfensters 2, wobei die Signallampe 1 an der Unterseite der Rückverzierung 3 befestigt ist.
Mit 4 ist ein Linsenteil bezeichnet, das schalenförmig aus einem Kunststoffmaterial geformt ist. In diesem Ausführungsbeispiel wird die Lampe als Stopp- oder Bremsleuchte verwendet, so daß die Linse 4 aus einem Kunstharzmaterial besteht, das rot gefärbt ist.
Das Linsenteil 4 hat langgestreckte Form in Links-Rechts-Richtung und weist einen oberen Platten­ abschnitt 5 und einen Frontflächenabschnitt 6 auf, der integral einstückig mit dem Oberplattenabschnitt 5 ausgebildet ist, und sich von dessen Vorderkante nach unten erstreckt bzw. herabhängt.
Der Mittelabschnitt in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung des Oberplattenabschnittes 5 springt leicht nach oben vor, um so an der Innenseite eine langgestreckte Ausnehmung 7 zu begrenzen, die sich in Links-Rechts- Richtung erstreckt und an der Außenseite einen langgestreckten Vorsprung 8 zu bilden, der sich in Links-Rechts-Richtung erstreckt.
Eine Mehrzahl von pultdachförmigen Stücken 9 ist an der oberen Vorderkante des Vorsprunges 8 ausgebildet, derart, daß sie nach vorwärts und voneinander in Links- Rechts-Richtung beabstandet vorspringen. Diese pultdachförmigen Stücke 9 bilden jeweils Haltenuten 10 zwischen der Vorderseite des Vorsprunges 8 und der Oberfläche des oberen Plattenabschnittes 5.
Mit 11 sind Klauenstücke bezeichnet, die vom unteren Ende des Vorderseitenabschnitten 6 jeweils voneinander beabstandet vorspringen und die jeweils an den Vorderflächen Klauenteile 12 aufweisen, wie dies in den Fig. 3 und 5 gezeigt ist. Mit 13 sind Aufnahme- oder Behälterstücke bezeichnet, die von der Hinterkante des oberen Plattenabschnittes 5 voneinander beabstandet nach unten vorspringen und jeweils Halteöffnungen 14 aufweisen, wie dies in den Fig. 3 und 7 dargestellt ist. Die vorangegangene Beschreibung bezog sich auf das Linsenteil der Signallampe.
Es wird nunmehr das Körperteil der Signallampe erläutert.
Mit dem Bezugszeichen 15 ist ein Körperteil bezeichnet, das vorzugsweise aus einem lichtundurchlässigen Kunstharzmaterial besteht. Das Körperteil 15 hat eine langgestreckte Form, die sich in Links-Rechts-Richtung erstreckt und derjenigen des Linsenteiles 4 entspricht und hat integral einstückig einen Grundplattenabschnitt 16, einen Rückplattenabschnitt 17, der sich vertikal von dem hinteren Ende des Grundplattenabschnittes 16 nach oben erstreckt, Seitenplattenabschnitte 18, die sich jeweils von gegenüberliegenden Seitenkanten des Grundplattenabschnittes 16 in vertikaler Richtung nach oben erstrecken, wobei die Rückkanten derselben mit den Seitenkanten des Rückplattenabschnittes 17 verbunden sind, und einen Erstreckungsabschnitt 19, der sich von der Vorderkante des Grundplattenabschnittes 16 aus erstreckt.
Der Grundplattenabschnitt 16 ist im vertikalen Querschnitt stufenförmig ausgebildet, derart, daß die vordere Hälfte desselben geringfügig höher ist als der hintere Abschnitt, um hierdurch eine Ausnehmung 20 zu bilden, die sich in Links-Rechts-Richtung erstreckt. Es sind außerdem Wärmeabstrahlöffnungen 21 im hinteren Halbabschnitt des Grundplattenabschnittes 16 ausgebildet.
Eine Mehrzahl von Vorsprüngen 22 ist an der Oberseite der Ausnehmung 20 ausgebildet, um so jeweils Haltenuten 23 zu bilden.
Eine nach hinten weisende Stufe 24 ist zwischen dem Grundplattenabschnitt 16 und dem Erstreckungsabschnitt 19 ausgebildet und beabstandet zueinander sind eine Mehrzahl von Halteöffnungen 25 in dem Grundplattenabschnitt 16 benachbart zu der Stufe 24 und entsprechend den Klauenstücken 11 des Linsenteiles 4 ausgebildet.
Beabstandet zueinander und entsprechend der Lage der Halteöffnungen 24 in dem Linsenteil 4 sind an der Oberkante der Rückfläche des Rückplattenabschnittes 17 eine Mehrzahl von Klauenteilen 26 ausgebildet, um jeweils in rückwärtige Richtung vorzuspringen. Eine Öffnung 27 zur Durchführung von elektrischen Drähten ist im wesentlichen im Mittelabschnitt des Rückplattenabschnittes 17 ausgebildet.
Eine Mehrzahl von Befestigungsstücken 28 ist am Rückplattenabschnitt ausgebildet, um in rückwärtige Richtung vorzuspringen und ist an jeweiligen Seitenplattenabschnitten 18 ausgebildet, um in den Seitenrichtungen nach außen vorzuspringen, wie dies deutlich in Fig. 1 gezeigt ist. Eine Montageöffnung 28 a ist in jedem der Befestigungsstücke 28 ausgebildet.
In der Draufsicht hat die Vorderkante des Erstreckungs­ abschnittes 19 eine konvexe Form, derart, daß der Mittelabschnitt im Vergleich zu den Seitenkantenabschnitten nach vorwärts vorspringt. Eine Eingriffsstufe 29 ist in der Oberseite der Vorderkante des Erstreckungsabschnittes 19 ausgebildet, wie dies in den Fig. 3 bis 6 gezeigt ist.
Wenn das Linsenteil 4 an dem Körperteil 15 angeordnet ist, derart, daß die Klauenstücke 11 des Linsenteiles 4 so angeordnet sind, daß sie den Halteöffnungen 25 in dem Grundplattenabschnitt 16 des Körperteiles 15 entsprechen und die Klauenteile 26 des Körperteiles 15 so angeordnet sind, daß sie jeweils den Halteöffnungen 14 des Linsenteiles 4 entsprechen, werden in diesem Zustand das Linsenteil 4 und das Körperteil 5 gegeneinander zusammengedrückt oder das Linsenteil 4 wird relativ zu dem Körperteil 5 nach unten gedrückt, so daß sich anschließend bzw. hierbei die hinteren Enden der Klauenstücke 11 in rückwärtiger Richtung durchbiegen, die Aufnahme- bzw. Behälterstücke 13 des Linsenteiles 4 sich in rückwärtige Richtung durchbiegen und die oberen Enden des Rückplattenabschnittes 17 des Körperteiles 15 sich in Vorwärtsrichtung durchbiegen, so daß die hinteren Enden der jeweiligen Klauenstücke 11 des Linsenteiles 4 durch die Halteöffnungen 25 in dem Körperteil 5 hindurchgreifen, wobei die Klauenteile 12 mit den vorderen unteren Kanten der Öffnungen 25 und die Klauenteile 26 des Körperteiles 15 mit den Unterkanten der Halteöffnungen 14 des Linsenteiles 4 in Eingriff kommen und somit das Linsenteil 4 und das Körperteil 15 miteinander schnappverbunden werden und ein geschlossener Raum 30 von langgestreckter Form in Links-Rechts-Richtung zwischen diesen ausgebildet wird.
Im folgenden wird das Lichtquellenteil bzw. die Lichtquelle erläutert.
Mit einem Bezugszeichen 31 ist ein Lichtquellenteil, nachfolgend als Lichtquelle bezeichnet, in dem Raum 30 angeordnet. Die Lichtquelle 31 enthält eine gedruckte Leiterplatte 32 von langgestreckter, streifenförmiger Konfiguration, eine Mehrzahl von lichtemittierenden Dioden 33, gelagert an der Vorderseite der Leiterplatte 32 und elektrische Verbindungsleitungen 34, die mit der Leiterplatte 32 verbunden sind, um elektrische Energie an die jeweiligen lichtemittierenden Dioden 33 zu legen.
Die Lichtquelle 33 wird in dem Raum 30 gelagert, in dem die untere Kante der gedruckten Leiterplatte 32 durch die Lagernuten 23, ausgebildet in der Innenoberfläche des Grundplattenabschnittes 16 des Körperteiles 15 gelagert und in diese eingesetzt ist und die Oberseite der gedruckten Leiterplatte 22 durch die Innenfläche des Oberplattenabschnittes des Linsenteiles 4 gelagert ist und gegen diese anliegt, wodurch die Lichtquelle 31 in dem Raum 30 angeordnet ist und zwischen dem Basisplattenabschnitt 16 des Körperteiles 15 und dem oberen Plattenabschnitt 5 des Linsenteiles 4 festgeklemmt ist.
Mit einem Bezugszeichen 35 ist eine Durchführung aus Gummi bezeichnet, die in der Öffnung 27 in dem Rückplattenabschnitt 17 des Körperteiles 15 angeordnet ist, um die elektrischen Drähte 34 bei ihrer Durchführung durch die Öffnung 27 zu lagern.
Im folgenden wird das innere Linsenteil erläutert.
Mit 36 ist ein inneres Linsenteil bezeichnet, das aus transparentem Kunstharzmaterial besteht und das im vertikalen Querschnitt eine im wesentlichen umgekehrte L-Form besitzt, bestehend aus einem im wesentlichen sich horizontal erstreckenden Befestigungsabschnitt 37 und integral einstückig mit diesem einem im wesentlichen sich vertikal erstreckenden Linsenabschnitt 38.
Die Breite des Befestigungsabschnittes 37 in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung entspricht derjenigen der Ausnehmung 7 in dem oberen Plattenabschnitt 5 in dem Linsenteil 4 und der Befestigungsabschnitt 37 ist in die Ausnehmung 7 eingesetzt.
Der Linsenabschnitt 38 ist zwischen den lichtemittierenden Dioden 33 und dem Vorderflächenab­ schnitt 6 des Linsenteiles 4 eingesetzt und die Rückseite des Linsenabschnittes bzw. die Oberfläche, die den lichtemittierenden Dioden 33 zugewandt ist, ist so ausgebildet, daß sie eine Mehrzahl von Sammellinsen­ elementen 39 bildet. Die untere Kante des Linsenabschnittes 38 liegt gegen die innere oder Oberseite des Grundplattenabschnittes 16 des Körperteiles 15 an, obwohl in den Fig. 3, 4 und 5 ein Spalt zwischen diesen gezeigt ist.
Die innere Linse 36 wird zwischen dem Oberplattenabschnitt 5 des Linsenteiles 4 und dem Grundplattenabschnitt 16 des Körperteiles 15 geklemmt und festgehalten.
Die Sammellinsenelemente 39 der inneren Linse 36 sind wirksam, um das Licht, das von den lichtemittierenden Dioden 33 emittiert wird, konvergierend zusammenzufassen, so daß es gleichmäßig an der Innenoberfläche des Frontflächenabschnittes 6 des Linsenteiles 4 konvergiert und das Licht in gewissem Umfang durch Lichtstreuelemente, ausgebildet an der Innenoberfläche des Vorderflächenabschnittes 6 des Linsenteiles 4 (nicht gezeigt), wieder konvergiert wird. Hierdurch kann es zuverlässig aus einer bestimmten Entfernung in rückwärtiger Richtung erkannt und beobachtet werden und es kann festgestellt werden, ob die Signallampe aufleuchtet oder nicht.
Nachfolgend wird die Montage der Signallampe nach der vorliegenden Erfindung erläutert.
Mit einem Bezugszeichen 40 ist ein Rückseitenabschnitt der hinteren Verzierung 3 bezeichnet, der entlang der Innenfläche des Rückfensters 2 angeordnet ist. Ein Fenster 41, das sich langgestreckt in Links-Rechts- Richtung erstreckt, ist am Rückflächenabschnitt 40 ausgebildet. Eine Leiste 42 ist an der unteren Kante des Fensters 41 ausgebildet, so daß sie nach innen vorspringt und eine Mehrzahl von Haltevorsprüngen 43, die nach innen vorspringen, sind an der hinteren Verzierung 3 an Stellen ausgebildet, die etwas innerhalb von der Oberkante des Fensters 41 liegen, so daß sie mit den Haltenuten 10 zusammenwirken, die durch die pultdachförmigen Stücke 9 des Linsenteiles 4 zur Befestigung der Signallampe 1 an der hinteren Verzierung 3 gebildet sind.
In Fig. 5 ist mit einem Bezugszeichen 44 eine Nabe oder Hülse bezeichnet, die integral einstückig an der Innenfläche der hinteren Verzierung 3 ausgebildet ist und eine Gewindebohrung 45 aufweist. Es ist selbstverständlich in vorteilhafter Weise möglich, daß vorzugsweise zwei oder mehrere solche Gewindevorsprünge oder Gewindehülsen vorgesehen sind.
Bei der Befestigung der Kraftfahrzeug-Signallampe 1 an der hinteren Verzierung 3 werden die Rücknuten 10, ausgebildet in dem Oberplattenabschnitt 5 des Linsenteiles 4, in Einsatzverbindung mit den Haltevorsprüngen 43 der hinteren Verzierung 3 gebracht und die Eingriffsstufe 25, ausgebildet an dem vorderen Ende des Erstreckungsabschnittes 19 des Körperteiles 15, wird in passenden Einsatzgriff mit der Innenkante der vorspringenden Leiste 42 an dem Rückflächenabschnitt 40 der hinteren Verzierung 3 gebracht. Anschließend liegen die Befestigungsstücke 28 der Signallampe 1 gegen die Unterseiten der jeweiligen Gewindenaben oder -hülsen 44 der hinteren Verzierung 3 an, wobei die Befestigungs­ bohrungen 28 a der Befestigungsstücke 28 mit den Gewindebohrungen 45 in den Gewindehülsen 44 ausgerichtet sind.
Anschließend werden die Befestigungsstücke 28 der Signallampe 1 durch Befestigungsschrauben 46 an den Vorsprüngen 44 der hinteren Verzierung 3 befestigt.
Nachfolgend wird ein zweites Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung erläutert.
Fig. 7 zeigt eine Kraftfahrzeug-Signallampe 1 A nach einem zweiten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
Die Signallampe 1 A, die in Fig. 7 gezeigt ist, unterscheidet sich von der Signallampe 1 darin, daß die innere Linse 36 weggelassen ist. Im übrigen werden die gleichen Bezugszeichen für die gleichen Teile entsprechend denjenigen des ersten Ausführungsbeispieles verwendet und eine erneute detaillierte Beschreibung wird daher nicht noch einmal gegeben.
Eine Mehrzahl von Lichtsammellinsenelementen 47 (in Fig. 7 ist nur eines gezeigt) sind an der Innenoberfläche des Frontflächenabschnittes 6 des Linsenteiles 4 ausgebildet und an der Außenoberfläche des Frontflächenabschnittes 6 ist eine Mehrzahl von Lichtstreulinsenelementen 48, die das Licht divergieren, integral einstückig ausgebildet.
Vorteile der Erfindung
Wie oben erläutert, wird die Kraftfahrzeug-Signallampe nach der vorliegenden Erfindung an der Innenseite eines Rückfensters des Fahrzeuges angebracht und besteht aus einem Linsenteil, einem Körperteil und einer Lichtquelle, die in einem Raum angeordnet ist, der zwischen dem Linsenteil und dem Körper gebildet ist, wobei das Linsenteil und das Körperteil so ausgebildet sind, daß sie integrale Verbindungseinrichtungen aufweisen, die in einem Verbindungseingriff zusammenwirken, um das Linsenteil mit dem Grundkörper zu verbinden.
So ist es erfindungsgemäß nicht erforderlich, Schrauben und Muttern oder Klebemittel oder dgl. zur Verbindung des Linsenteiles und des Körperteiles vorzusehen und es ist keine raumfordernde und teuere Einrichtung für die Verbindung erforderlich, so daß Kosten und Arbeitskraft im wesentlichen eingespart werden können.
In den Ausführungsbeispielen ist die Lichtquelle als eine Mehrzahl von lichtemittierenden Dioden, die auf einer gedruckten Leiterplatte angeordnet sind, ausgestaltet. Es ist jedoch deutlich, daß auch verschiedene andere Arten von Lichtquellen verwendet werden können.
Die Wärmeabstrahlöffnungen 21 können wirksam die Wärme in dem Raum 30 verteilen, solche Öffnungen können jedoch auch fehlen.
Für den Fachmann sind verschiedenartige Modifikationen und Abwandlungen von den beschriebenen Ausführungsbeispielen deutlich, ohne daß die Erfindung in ihren Grundzügen, wie sie insbesondere in den beigefügten Ansprüchen dargelegt sind, verlassen wird.

Claims (9)

1. Signallampe für Kraftfahrzeuge, befestigt an der Innenseite eines Rückfensters eines Kraftfahrzeuges, mit einem Linsenteil, einem Körperteil und einer Lichtquelle, die in einem Raum angeordnet ist, der zwischen dem Linsenteil und dem Körperteil gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Linsenteil (4) und das Körperteil (15) jeweils so ausgebildet sind, daß sie Verbindungsmittel (25, 26, 14, 11, 12) aufweisen, die bei der Verbindung des Linsenteiles (4) mit dem Körperteil (15) zusammenwirken.
2. Signallampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel (25, 26, 14, 11, 12) jeweils integral einstückig an dem Linsenteil (4) und dem Körperteil (15) ausgebildet sind.
3. Signallampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel eine elastische Klaue (26, 11) aufweisen, ausgebildet entweder an dem Linsenteil (4) oder dem Körperteil (15), sowie eine entsprechende Ausnehmung (25, 14) aufweisen, die in den jeweils anderen Teil, d. h. dem Körperteil (15) oder dem Linsenteil (4) ausgebildet sind.
4. Signallampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Linse (36) unabhängig von dem zuerst erwähnten Linsenteil (4) zwischen dem Linsenteil (4) und der Lichtquelle (31) zur Steuerung des Lichtes vorgesehen ist.
5. Signallampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Erstreckungsabschnitt (19) des Körperteiles (15) gegen eine vorspringende Kante (42) einer Verzierung (3) des Kraftfahrzeuges anliegt.
6. Signallampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Wärmeverteilungsöffnung (21) in einem Grundplattenabschnitt (16) des Körperteiles (15) ausgebildet ist.
7. Signallampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lampe (1) an einer Verzierung (3) des Kraftfahrzeuges durch ein Befestigungsstück (28), das integral einstückig an dem Körperteil (15) ausgebildet ist, und eine Schraube (45) befestigt ist.
8. Signallampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Linsenteil (4) eine Eingriffsnut (10) in dem Linsenteil (4) ausgebildet ist, zum Eingriff mit zumindest einem Eingriffsvorsprung (29), der an einer Verzierung (3) des Kraftfahrzeuges ausgebildet ist.
9. Signallampe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Linsenteil (36) unabhängig von dem zuerst erwähnten Linsenteil (4) in einer Ausnehmung befestigt ist, die in einem oberen Plattenabschnitt (5) des Körperteiles (15) ausgebildet ist, wobei das zweite Linsenteil (36) zur Steuerung des Lichtes dient.
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